Viele Bundesangestellte denken voraus und planen den Ruhestand. Aus diesem Grund möchte das Verteidigungsministerium diese Gelegenheit nutzen, um denjenigen von Ihnen, die nach dem 31. Dezember 1956 einen ehrenvollen aktiven Militärdienst geleistet haben, einige wichtige Informationen zur Verfügung zu stellen. Dieser Dienst kann für Ruhestandszwecke möglicherweise anrechenbar sein. Ab dem 1. Januar 1957 wurde der Militärdienst der Sozialversicherungssteuer unterworfen.
Als Ergebnis wird dieser Service verwendet, um den Anspruch auf eine einzelne Sozialversicherungsleistung zu bestimmen. In der Regel muss der vor dem 1. Januar 1957 geleistete Militärdienst bei der Berechnung einer Beamtenrente oder Hinterbliebenenrente angerechnet werden. Die Social Security Administration (SSA) kann den Militärdienst vor 1957 nicht nutzen, um Leistungen zu berechnen, wenn ein Dienstaltersrenten- oder Hinterbliebenengeld auf einem solchen Dienst beruht. Eine Person hat keine Wahl, welche Leistungsberechnung den Militärdienst vor 1957 einschließt (es gibt eine Ausnahme für Hinterbliebenenrente). Für die Zwecke des Civil Service Retirement Systems (CSRS) hängt die Gutschrift des Militärdienstes nach 1956 von folgenden Faktoren ab:
Bundesbeschäftigung Vor dem 1. Oktober 82. Im Allgemeinen können Sie, wenn Sie vor dem 1. Oktober 1982 in einer von der CSRS abgedeckten Position angestellt waren, eine Gutschrift für Ihren Militärdienst nach 1956 erhalten, wenn Sie sich vor dem 62. Lebensjahr aus dem Zivildienst zurückziehen.
Wenn Sie jedoch vor der Trennung von der Bundesbeschäftigung keine Militärdienstleistung hinterlegen, wird der Militärdienst bei der Berechnung Ihrer CSRS-Rente aus dem Dienstalter von 62 Jahren ausgeschlossen. Sie haben Anspruch auf Sozialleistungen.
Bundesbeschäftigung Nach dem 1. Oktober 82. Wenn Sie zum ersten Mal am oder nach dem 1. Oktober 1982 in einer Position beschäftigt waren, die von der CSRS abgedeckt wurde, erhalten Sie für den Militärdienst nach 1956 keine Gutschrift. für jeden Ruhestand Zweck, es sei denn Sie eine Militärdienstleistung vor Trennung von Bundesbeschäftigung.
Der Betrag der Anzahlung ist eine Summe von 7 Prozent (die Mitarbeiter der Sonderkategorie können einen höheren Betrag zahlen) des während der Wehrdienstzeit verdienten Militärgrundlohns zuzüglich Zinsen.
Für die FERS-Zwecke (Federal Employee Retirement System) hängt die Gutschrift der Wehrpflicht nach 1956 von folgenden Faktoren ab:
Im Allgemeinen, wenn Sie am 1. Januar 1987 automatisch unter das Federal Employees Retirement System (FERS) fallen oder zu jeder Zeit danach müssen Sie den Militärdienst vor der Trennung von der Bundesbeschäftigung hinterlegen, um für jeden Ruhestand einen Kredit zu erhalten.Der Militärdienst wird nach FERS-Regeln angerechnet, wenn er ausgeführt wurde, nachdem Sie von FERS gedeckt wurden oder wenn Sie weniger als 5 Jahre Zivildienst hatten (außer CSRS Interim oder Offsetdienst), nachdem er von FERS übernommen wurde.
Der Betrag der Anzahlung ist eine Summe von 3 Prozent (besondere Kategorie Mitarbeiter können einen höheren Betrag bezahlen) der militärischen Grundvergütung während der Zeit des Wehrdienstes, plus Zinsen.
Wenn Sie eine militärische Pension oder eine Gehaltszahlung erhalten, erhalten Sie keinen Anspruch auf einen Wehrdienst, es sei denn, bestimmte Bedingungen sind erfüllt oder zutreffend.
Es gibt gute Gründe, eine Einzahlung zu tätigen.
Wenn Sie eine Einzahlung für den Militärdienst nach 1956 tätigen, können Sie im Rahmen Ihres zivilen Rentenversicherungssystems einen permanenten Kredit für den Militärdienst erhalten, und der Militärdienst bleibt für die Zwecke der sozialen Sicherheit anrechenbar. Durch eine frühzeitige Einzahlung können zusätzliche Zinsen vermieden werden. Der Zinssatz, der auf Einlagen nach 1956 erhoben wird, ändert sich jährlich. Diese Zinsen werden jährlich an Ihrem Zinsabgrenzungsdatum (IAD) aufgelöst und zusammengeführt. Ihr erster IAD ist das Datum 1 Jahr nach dem Datum, an dem die zinsfreie Nachfrist endet.
Sie haben die Möglichkeit, die Anzahlung in einer Pauschale oder über Lohnabzug zu leisten. Alle Einlagen im Wehrdienst nach 56 Jahren müssen vor der Trennung von der Bundesbeschäftigung beim Verteidigungsfinanzierungs- und Buchhaltungsdienst (DFAS) eingereicht werden. Selbst wenn Sie nicht vorhaben, in Rente zu gehen oder den Föderationsdienst bald zu verlassen, ist es eine sehr gute Idee, zumindest die Höhe Ihres Militäreinkommens zu erhalten, damit die Einzahlung leichter berechnet werden kann.
Um die Anzahlung zu verarbeiten, können wir Ihre tatsächlichen Militärgutscheine für komplette Wehrdienstzeiten bei der Berechnung der Militärabgabe verwenden oder Sie erhalten eine beglaubigte Schätzung Ihrer Militärausgaben von der entsprechenden Dienststelle. Das DLA-Personalzentrum, Customer Support Offices (CSO), kann Anweisungen zum Erhalt des zertifizierten Kostenvoranschlags geben.
Sobald Sie die Einzahlung abgeschlossen haben, sendet Ihnen die DFAS-Lohnbuchhaltungsabteilung eine Quittung, aus der hervorgeht, dass Ihre Einzahlung vollständig bezahlt wurde, den bezahlten Betrag und den Zeitraum, für den die Einzahlung gilt. Sobald Sie die Quittung erhalten haben, müssen Sie eine Kopie an das CSO-Büro weiterleiten, das Sie betreut, und sie wird als permanente Aufzeichnung in Ihrem offiziellen Personalordner abgelegt. Unser Büro benötigt diese Informationen von Ihnen, um festzustellen, ob Sie eine Gutschrift in Ihrer CSRS- oder FERS-Altersrente erhalten können.
Wenn eine Person den föderalen Dienst verlässt oder zu einer anderen Dienststelle der Lohnbuchhaltung wechselt, werden ihre Gehaltsabrechnungen geschlossen und an das Office of Personnel Management (OPM) gesendet.
OPM wird diese Aufzeichnungen aufbewahren, bis die Person sich für den Ruhestand bewirbt, eine Erstattung beantragt oder stirbt.
Bitte beachten Sie, dass es sich hier um eine kurze Zusammenfassung der Bestimmungen handelt, nach denen Einlagen gemacht werden, um Kredite für die Wehrpflicht nach 1956 in einer Altersrente zu erhalten. Unter bestimmten Umständen wird besonders aktiver Militärdienst nach dem 1. August 1990 durchgeführt, der einen zivilen zivilen Dienst unterbricht (z.B.G. , Mobilisierungen für Desert Shield / Desert Storm, etc.) können spezielle Einzahlungsbestimmungen aufgrund des Uniformed Services Employment and Reemployment Rights Act von 1994 (USERRA) gelten.
Oben mit freundlicher Genehmigung des Verteidigungsministeriums
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